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Aus der Urteilsübersicht:

Wissensüberprüfungen durch Arbeitgeber erlaubt, solange sie sinnvoll sind

Im vorliegenden Fall hatte sich ein kurz vor der Altersteilzeit stehender Mitarbeiter eines Baumarkts geweigert, einen Fragen-Antwort-Katalog in einem Prüfungsgespräch wieder zu geben. Das Landesarbeitsgericht Berlin gab ihm Recht. Zwar sei ein Arbeitgeber berechtigt, durch Tests zu überprüfen, ob der Mitarbeiter die Arbeitsanweisungen beherrsche, "unnötiger Prüfungsstress" müsse aber vermieden werden. Angemessen wäre in diesem Fall der Einsatz von Testkäufen gewesen.

3 Sa 2286/02



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