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Aus der Urteilsübersicht:

Loyalität gegenüber Arbeitgeber muss bis zum letzten Tag gewahrt werden

Im vorliegenden Fall hatte ein Verkaufsmanager einer Bank, dessen Arbeitsverhältnis bereits gekündigt war, in der laufenden Kündigungsfrist eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, in der er seinen bisherigen Arbeitgeber beschuldigte erhebliche Pflichtverletzungen gegenüber einem Kunden begangen zu haben. Dem Arbeitsgericht Frankfurt nach, muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber jedoch bis zum letzten Tag der Anstellung loyal sein. Dies gelte auch wenn die Anschuldigen gerechtfertigt seien. Ansonsten könne die fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

4 Ca 10516/02



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