Urteile

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Aus der Urteilsübersicht:

Firmenverluste rechtfertigen keine Lohnsenkung

Im vorliegenden Fall hatte ein Lastwagenfahrer gegen eine Änderungskündigung des Arbeitgebers geklagt. Diese war mit wirtschaftlichen Verlusten des Unternehmens gerechtfertigt worden und beinhaltete eine Senkung des Stundenlohns von 13 auf 11 Euro, eine Verkürzung der Urlaubstage von 30 auf 24 Tage und eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 42,5 Stunden. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte diese Änderungskündigung für ungültig. So hätten Unternehmen nur in Ausnahmefällen das Recht, den Stundenlohn zu senken.

22 Ca 10108/04



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