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Aus der Urteilsübersicht:

Wann besteht Mobbing? Was ist die Aufgabe des Gerichts bei Mobbing?

Dem Urteil liegt folgender Leitsatz zugrunde:

1) Mobbing kann nur angenommen werden, wenn systematische und zielgerichtete Anfeindungen gegen den Arbeitnehmer vorliegen. Daran fehlt es, wenn es in der Entwicklung einer im Wesentlichen psychisch bedingten Konfliktsituation zu einer Eskalation kommt, auf die der Arbeitgeber mit einem nicht mehr sozialadäquaten Exzess reagiert (hier: Suspendierung von der Arbeitsleistung und nachfolgende Versetzung).

2) Verfahren mit Mobbingbezug entscheiden sich in der Regel an dem im Einzelfall gegebenen Sachverhalt und nicht an Rechtsfragen. Für die streitentscheidende Aufgabe der Gerichte ist es nicht hilfreich, wenn der Eindruck erweckt wird, die Gerichte müssten "gegenüber Mobbing ein klares Stopp – Signal" setzen (so Thüringisches Landesarbeitsgericht vom 15.02.2004, LAGE Nr. 3 zu Art: 2 GG Persönlichkeitsrecht, Leitsatz 1).

1 Sa 148/01



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