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04.02.2012 13:04
Apple verbreitet grausige Unfairness
Apple ist hipp. iPhone, iPod, iPad, iMac – glänzende Produkte mit grausiger Vorgeschichte. Design hui – Produktion pfui. So der Erkenntnisstand kritischer Beobachter, Journalisten, ehemaliger Führungskräfte und von Organisationen.

Der Journalist und Schauspieler Mike Daisey ist davon überzeugt, dass „die Chefs von Apple wissen, was in ihrem Haus vor sich geht. Sie sind unfassbar arrogant“. Daisey ist mit dem Ein-Personen-Bühnenstück „The Agony and Ecstasy oft Steve Jobs“ in den USA (derzeit im New Yorker Public Theater) unterwegs, in dem er die unfairen Praktiken bei Apple anprangert. Im Interview mit der Frankfurter Rundschau berichtet er am 4.2.2012 (S. 32), dass etliche Apple-Beschäftige in seinem Stück waren und dass Tausende von Leute an Apple wegen der Missstände geschrieben haben.

Daisey sagt über sein Bühnenstück: „Die Fakten dieser Geschichte sind völlig unkontrovers. Die Verletzungen der Menschenrechte in diesen Fabriken und die katastrophalen Bedingungen, unter denen die Menschen dort arbeiten, sind von Menschenrechtsorganisationen längst hinreichend dokumentiert. Wir haben uns nur bislang unheimlich angestrengt, nicht hinzuschauen“. Der Journalist Daisey war selbst in China in den Produktionsstätten vor Ort. Und obwohl er auf Grund von Berichten und Unterlagen gut vorbereitet war, war er schüttert: „Worauf man natürlich nie vorbereitet ist, ist das menschliche Antlitz dieser Grausamkeiten, sowie das gigantische Ausmaß der Entmenschlichung. Das war schockierend. Ich habe mit Menschen geredet, deren Hände verkrüppelt waren, weil sie zu lange Schichten gearbeitet haben. Ich habe Leute gesehen, die unkontrollierbar am ganzen Leib gezittert haben, weil sie unheilbare Nervenschäden von Reinigungsmitteln hatten. Als das wäre mit den simpelsten Arbeitsschutzmaßnahmen vermeidbar gewesen“.

100 Milliarden Dollar hat Apple auf der hohen Kante. Fünf Prozent davon, so Daisey, würden ausreichen, die ganze Zuliefererkette humaner zu gestalten. Das würde auch viele andere Firmen und Marken unter Druck setzen und die fernöstlichen Arbeitsbedingungen verbessern. Doch im Moment wird bevorzugt PR-Kosmetik betrieben.

Zu seinen Lebzeiten fand Steve Jobs die „Arbeitsbedingungen beim weltgrößten Elektronikhersteller Foxconn“ als „ziemlich nett“ bezeichnet, als durch eine Selbstmordserie der Arbeiter dort ein Fanal durch die Weltpresse ging. Foxconn selbst erhöhte die Löhne um etwa 30 %, doch an den Arbeitsbedingungen hat sich nichts Nennenswert geändert. Zudem wurde im Juni 2010 bekannt, dass Foxconn entweder alle oder einige der Werke in China schließen wolle, da man ausschließlich wegen der geringen Löhne nach China gegangen sei und dieser Standortvorteil im Falle der Umsetzung der angekündigten Lohnerhöhungen nun entfalle. Die taiwanische Firma Foxconn arbeitet vornehmlich auf dem chinesischen Festland und ist einer der größten Hersteller von Elektronik- und Computerteilen weltweit. Es produziert unter anderen auch für HP und Dell, ist Haupthersteller für Intel. Außerdem stellt es im Auftrag auch die Spielekonsolen Nintendo DS, Wii, Xbox 360 und die PlayStation her.

Aufgrund der „unethischen bis illegalen“ Arbeitsbedingungen war Foxconn 2011 für den Public Eye Award nominiert, mit welchem Konzerne ausgezeichnet werden, welche sich laut den Initianten besonders verantwortungslos gegenüber Mensch und Umwelt verhalten. Die von Greenpeace unterstütze Preisverleihung kam 2011 zu dem Schluss, dass der psychische und physische Druck auf junge chinesische Wanderarbeiter und Studentinnen weiter bestehe.

In einem Untersuchungsbericht von mehreren Universitäten aus Taiwan und China auf Basis von Gesprächen mit 1.800 Arbeitern bei Foxconn kamen die Wissenschaftler unter anderem zu dem Schluss, dass die Arbeiter bei Foxconn gezwungen werden, 80 bis 100 Überstunden pro Monat zu leisten (gesetzliche Grenze wäre bei 36) und eine erhebliche Zahl von Arbeitsunfällen nicht behandelt werde.
Apple soll für die unmenschlichen Arbeitsbedingungen und eine Serie von tödlichen Arbeitsunfällen bei seinen Auftragsherstellern in China mitverantwortlich sein. Das berichtet die New York Times unter Berufung auf den früheren Foxconn-Manager Li Mingqi, der bis April 2011 bei dem Unternehmen tätig war. Li, der Foxconn wegen seiner Entlassung verklagt, war in der Leitung einer Foxconn-Fabrik in Chengdu, wo bei einer Explosion im Mai 2011 drei Menschen starben und 15 verletzt wurden. Auch ehemalige Apple-Manager haben sich entsprechend geäußert, so die Zeitung.

Li sagte: "Apple kümmerte sich um nichts anderes als die Erhöhung der Produktqualität und sinkende Herstellungskosten. Das Wohl der Arbeiter hat nichts mit ihren Interessen zu tun", sagte er. "Wir wissen seit über vier Jahren von missbräuchlichen Arbeitsbedingungen in einigen Fabriken, und sie laufen weiter", sagte ein ehemaliger Apple-Manager der New York Times, der wegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung anonym bleiben wollte. "Warum? Weil sich dieses System für uns lohnt. Die Auftragshersteller würden schon morgen alles ändern, wenn Apple es ihnen sagen würde, dann hätten sie keine andere Wahl." Wenn die Produktqualität infrage gestellt sei, würde Apple dagegen sofort handeln, sagte der Manager. "Wäre die Hälfte der iPhones defekt, glauben sie, Apple würde das über vier Jahre laufen lassen?"

Die empfindlichste und verletzbarste, aber auch wertvollste Seite von Apple ist das Image, ist der Mythos von Apple. Das haben auch die Manager gespürt. Und deswegen ist Apple der Fair Labor Association gegen Kinderarbeit beigetreten. Außerdem wurde eine Zuliefererliste veröffentlicht, nachdem Daiseys Stück im Radio in den USA lief. Weil viele Familienmitglieder von Angestellten bei Apple das gehört hatten, kamen die Mitarbeiter in Erklärungsnot. Niemand will sich für seine Firma schämen müssen. Niemand will gigantische Gewinne mit gigantischen Menschenrechtsverletzungen erzeugen. Der Druck bei Apple nahm und nimmt zu, die Dinge zu ändern. Aber die Veränderungen sind im Vergleich mit den Missständen noch im Mikrobereich.

Jetzt müssen die Kunden und iFans reagieren: Nachkauf eines Apple-Geräts deutlich aufschieben, Apples Verantwortung in Blogs, im Chat und auf Facebook mehr zum Thema machen, eine Liste in Facebook aufmachen „Wir kaufen ein Apple-Produkt, wenn Apple alle Missstände bei der Produktion seiner Geräte abgestellt hat“.

http://www.chip.de/news/Apple-Ausbeutung-bei-Foxconn-als-Standortvorteil_54010781.html

http://www.golem.de/1201/89340.html

http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,698214,00.html

http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/firmen/firmenliste/apple

http://www.zdnet.de/news/41533231/foxconn-erwaegt-angeblich-abzug-aus-china.htm

http://news.flanders-china.be/research-report-describes-foxconn-as-%E2%80%9Clabor-camp%E2%80%9D

http://de.wikipedia.org/wiki/Foxconn


26.01.2012 12:34
Krasse Unfairness bei Wirtschaftskriminalität
Häufig milde und nachsichtig fallen Verfahren und Gerichtsurteile im Fall von Wirtschaftskriminalität aus. Das wurde auf der Jahrestagung der wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung Ende Januar 2012 in Frankfurt am Main offensichtlich. Mehrere Vorträge befassten sich mit dem zahnlosen Wirtschaftsstrafrecht, wenn es um Ermittlungs- und Gerichtsverfahren geht. Der Titel des Tagung: „Moloch Wirtschaftsstrafrecht – Staatliche Wirtschaftslenkung durch die und auf Kosten der Justiz?“. Er zeigte an, wo den Wirtschaftsstraftrechtlern – ob Anwalt, Staatsanwalt oder Richter – der Schuh drückt.

Besonders der Vorsitzende Richter am Landgericht Osnabrück, Dr. Dieter Temming, zeigte die möglicherweise politisch gewollte Schwäche des Wirtschaftsstrafrechts auf. Es ist für ihn ein „soft law“. Damit ist gemeint: die Instrumente des Wirtschaftsstrafrechts haben keine Verbindlichkeit oder Zugriffskraft wie dies beim traditionellen Recht der Fall ist, das oft als "hartes Recht" (hard low) bezeichnet wird. Insofern ist das Wirtschaftsstrafrecht vergleichbar mit dem Völkerrecht, das auch als eher weiches Recht bezeichnete wird. Das hat auch damit zu tun, dass im Bereich der Wirtschaft viele vertragliche Verbindlichkeiten keinen oder nur einen schwachen rechtlichen Status haben und sehr interpretationsfähig sind. Dazu gehören vor allem Dingen auch „Verhaltenskodizes" (Code of Conduct), „Leitlinien", „Kommunikationsrichtlinien". Insofern sind die Ermessensspielräume im Wirtschaftsstrafrecht sehr groß, allerdings auch die Spielräume der Strafverteidiger und der Justitiare.

Laut Urteilen des Bundesgerichtshofes müssen Vermögensschäden durch Akteure zugleich der entscheidende Maßstab für Schuld und Bestrafung eines Täters sein. Doch wie Temming zeigte, gibt es bei Wirtschaftsstrafkammern die Eigenart, Bewährungs- und Geldstrafen kombiniert zu verhängen. So wird eine oft „für alle erträgliche Situation“ angezielt. Temming: „Auffällig ist ferner, dass die ausgeurteilten Strafen häufig nicht mit den jeweiligen Schadenshöhen kompatibel sind - und dies unabhängig vom Delikttyp“. Als Beispiele nannte er eine zweieinhalbjährige Haftstrafe für 1,6 Millionen € Vorsteuerbetrug und eine dreijährige Haftstrafe bei gleichem Vergehen mit 10 Millionen € Schadenssumme.

Temmings Urteil: „Insgesamt wirkt diese Zumessungspraxis der Wirtschaftsstrafkammern vordergründig willkürlich und unberechenbar“. Hintergrund ist oft die Verständigung des Gerichts, der Beklagten und der Geschädigten im Vorhinein eines Urteils. Damit ersparen sich Ermittlungsbehörden und Gerichte aufwändige Beweiserhebungen, die oft in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen. Geldstrafen dienen dann oft dazu, die Einnahmen des Staates zu erhöhen.

Ein Steuerfahnder übte daran öffentliche Kritik: Für seine Ermittlungsbehörde sei es oft kaum nachvollziehbar, dass die Gesetzeskeule zuschlägt, weil ein Täter einen Geschäftspartner oder das Sozialamt um ein paar tausend Euro betrogen haben, während in großen Strafverfahren, wo es um großen Summen geht, Milde und Nachsichtigkeit herrscht. Hinzu kommt als Hindernis größerer Fairness und Gleichbehandlung von Tätern, dass die Straftrichter oft wenig Kenntnis des Steuerrechts haben. Auch wenn Gesetzgeber und Bundesgerichtshof mehr Schärfe und Härte verlangen, wird es voraussichtlich nicht dazu kommen, weil kein Richter die Aufhebung seines Urteils riskieren will und zudem ausgehandelte Urteile regulär nicht in die Revision gehen können.

Hinzu kommt ein sozialpsychologischer Aspekt, auf den Temming aufmerksam machte. Da die Täter in Wirtschaftsstrafsachen häufig zur gesellschaftlichen Schicht der Anwälte und Richter gehören, werde über sie oft milder geurteilt, weil die Justizorgane ihnen mehr Verständnis entgegen bringen. Motive und Verhalten von Tätern hingegen, die einer anderen gesellschaftlichen Schicht angehören, sind für die Richter oft schwer nachvollziehbar. Im Urteil kommt dann auch das Unverständnis zum Ausdruck.

Entscheidend wird sein: 1. Die Bestimmungen des Wirtschaftsstrafrechts zu verschärfen und die Spielräume für ausgehandelte Urteile zu verkleinern, 2. Richter und Staatsanwälte zu Steuerrecht und Wirtschaftsrecht sowie zu den psychologischen Fallen der Schichtzugehörigkeit stärker und fundierter fortzubilden und dies zur Auflage u machen, 3. Den Aufwand von Staat und Justiz tatsächlich zur Schadenssumme ins Verhältnis zu setzen und die Kosten für den Aufwand überzukompensieren. Dann kann es fairer auch in Wirtschaftsstrafverfahren zugehen und Wirtschaftskriminelle bekommen vor allem bei größeren Schadenssumme keine unbegründete Nachsicht.

http://www.focus.de/finanzen/news/studie-wirtschaftskriminelle-oft-fuehrungskraefte_aid_658496.html

16.01.2012 14:38
Fairness für Patienten durch ein Patientenrechtegesetz?
Kommt ein faires Patientenrechtgesetz? Es ist höchste Zeit. Das Patientenrecht ist in Deutschland eine rechtlich zersplitterte und unfaire Angelegenheit. Die Beweislast bei eventuellen Fehlern und Versäumnissen liegt einseitig bei den Patienten. Diese sind daher häufig in einer Bittsteller-Position, die unangemessen ist, denn mit ihren Beiträgen und Zahlungen finanzieren sie das Gesundheitssystem, auch Kliniken und Ärzte. Oft sind die Pflichten und Rechte der Patienten wie der Ärzte und Kliniken unklar und Anlass für juristischen Streit mit hohem Fairness-Risiko.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung legt dieser Tage seinen Entwurf eines Patientenrechtegesetz vor, das vom Kabinett verabschiedet werden soll und danach zur Gesetzgebung in den Bundestag kommt.

Ziele des Entwurfs sind, dass "Patienten Zugang zu Informationen über die Qualität und Preise der Leistungen erhalten. Denn nur wer sich über die Qualifikation eines Leistungserbringers oder verschiedene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden informieren kann, kann auch selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln. Wichtige weitere Themenfelder sind die Stärkung der Rechte der Opfer von Behandlungsfehlern und der Ausbau der Rechte der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungsträgern, z. B. Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern. In diesem Zusammenhang werden auch Regelungen, die das Verfahren betreffen, zu diskutieren sein: Patientinnen und Patienten benötigen zügige Entscheidungen über beantragte Leistungen. Selbstverständlich muss auch dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einem ausreichenden Schutz ihrer Daten Rechnung getragen werden“ (der Patientenbeauftragte).

Es gibt ein Eckpunktepapier, aus dem bereits die wichtigsten Bestimmungen zu ersehen sind.

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Karl Lauterbach, sprach in der "Süddeutschen Zeitung" vom Montag von einer "Mogelpackung". Vor allem bemängelte er, dass künftig nur bei groben Behandlungsfehlern die Beweislast beim Arzt liegen solle. Dies betreffe "nur ganz wenige Fälle", bei denen schon jetzt vor Gericht der Arzt beweisen müsse, dass er keine Fehler gemacht habe. Hinzu kommt, dass voraussichtlich nur gesetzlich Krankenversicherte etwas vom Patientenrechtegesetz haben werden.

„Die Patientensicherheitsbewegung ist die moderne Variante der Patientenrechtebewegung“, betont Prof. Dieter Hart, Direktor des Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen. Ein Patientenrechtsgesetz sollte sich seiner Meinung nach auf grundlegende rechtliche Regelungen konzentrieren. Er plädiert für ein Kombinationsmodell aus Gesetz und begleitender „Patientencharta“. So sei es leichter, aktuelle Fragen unterhalb der gesetzlichen Grundsatzebene zu beantworten

Das Pro und Contra zur Gesetzesvorlage bestimmte auch die Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/32843484_kw04_pa_gesundheit/index.html. Am 18.1.2012 ist die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses dazu, danach soll die Vorlage ins Kabinett und dann in den Bundestag gehen.

Entscheidend wird sein: Setzt das Patientenrechtegesetz einen fairen Rahmen für Fairness im Gesundheitswesen, wenn es um Rechte, Pflichte und Umgang mit Fehlern zwischen Ärzten und Patienten, Kliniken und Krankenversicherern geht?

Außerdem hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) den Beratungsbetrieb wieder aufgenommen hat. Ab sofort steht Ihnen das aus dem Festnetz kostenfreie bundesweite Beratungstelefon unter 0800 - 0117722 zur Verfügung. Demnächst öffnen auch die Beratungsstellen vor Ort. Aktuelle Info unter http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/.

http://www.patientenbeauftragter.de/upload/bilder/der_beauftragte/Eckpunkte_Patientenrechtegesetz_endg___2_.pdf

11.01.2012 13:42
Unfaire Attacken gegen Leuchtturm der Fairness
Ein israelisch-arabischer Kindergarten im kleinen arabischen Ort Hilf in der Nähe von Kiryat Tivon. Praktizierte, manifest gewordene Fairness, Völkerverständigung und Konfliktbewältigung: Ein Bustan (dt.: Quelle im Garten). Es ist der erste jüdisch-arabische Waldorfkindergarten in Israel. Seine Pfeiler sind die Waldorfpädagogik und die Anerkennung der arabischen sowie jüdischen Kultur. 15 Kinder kommen aus Kiryat Tivon (einer jüdischen Stadt) und den umgebenden arabischen Orten Hilf und Bosmat Tab’un.

Die Vision der Gründungsmitglieder: eine Gesellschaft, in der Juden und Araber friedvoll und gleichberechtigt im Verständnis füreinander leben. Um dieser Vision willen braucht es eine Erziehung, die Brücken baut, die Freundschaft und Vertrauen unterstützt, die anregt, Sprache und Kultur miteinander zu teilen.

Hinter dem verheißungsvollen Projekt stehen teilweise Eltern, die selbst in gemischten arabisch-jüdischen Partnerschaften leben. Wie etwa Anat Tulnai, eine jüdische Frau, die ursprünglich aus Haifa stammt. Sie ist verheiratet mit Ihsan Ka`abiya, einem beduinisch-moslemischen Araber. Und beide sind froh, dass ihr Kind in eine Einrichtung geht, in der am konkreten Frieden für eine respektvolle Nachbarschaft von Israel und Palästina gearbeitet wird. Anstelle des ständigen Schüren von Hass und Gewalt auf beiden Seiten.

Hasserfüllte Gruppen gibt es auf beiden Seiten, die den Kindergarten und die Unterstützer ins Visier genommen haben. „Deutsche unterstützen in Israel einen jüdisch-arabischen Waldorfkindergarten, als Gegenentwurf zu den hasserfüllten Auseinandersetzungen im Nahen Osten. Dafür werden sie heftig angefeindet“ schreibt nun die Frankfurter Rundschau (FR). Eine Musiklehrerin und Lyrikerin aus dem rheinland-pfälzischen Remagen gibt privat Benefizkonzerte, deren Ertrag sie an den Kindergarten spendet. Versöhnen, statt spalten, darin sieht sie das Zukunftsmodell. Nicht jeder teilt diese Ansicht. Das wäre noch kein Grund zur Aufregung, wenn die Kritik in sachlichem Ton daherkäme. Das ist nicht der Fall. Im Gegenteil, sie ist unflätig, voll persönlicher Beleidigungen und der Chor der Hetzer im Internet schwillt an.

Die FR weiter: „Seit Wochen werden sie und ihre Unterstützer, zu denen auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz zählt, im Internet beschimpft und des Betrugs bezichtigt. Zweimal erhielt die Musiklehrerin anonyme Anrufe, in denen ihr geraten wurde, sich aufzuhängen, ehe die Jewish Defence League (JDL) bei ihr auftauche. Die JDL ist eine extremistische jüdische Vereinigung, die in den USA wegen Terrorverdachts vom FBI beobachtet wird“.

Deutsche tun sich hervor, die die Reputation der Musiklehrerin und ihrer Mitstreiter angreifen und zerstören wollen. Ein Arzt aus Frankfurt ist dabei, zwei Frauen aus München. „Der Anwalt der Musiklehrerin zeigt sich geschockt über die weiter anschwellende Flut von persönlichen Angriffen auf seine Mandantin. Ruprecht Polenz kennt das. Eine der Münchnerinnen hatte auf Facebook öffentlich überlegt, ihm eine „antisemitische Affäre“ anzudichten. Die schnelle und ungeprüfte Ausbreitung von Behauptungen und Angriffen im Netz, nennt Polenz ein „Spiel mit den Feuer“. Dagegen helfe nur Transparenz und Öffentlichkeit“.

Es gibt eine ganze Reihe jüdisch-arabische Projekte – teilweise schon mit längerer Laufzeit, die zudem von Deutschen bzw. Christen unterstützt werden. So gibt es beim Kinderheim Neve Hanna in Kiriat GatDa seit einigen Jahren einen jüdisch-arabischen Kinderhortes, der zur Hälfte von Kindern aus Beduinenfamilien in Rahat und zur Hälfte von jüdischen Kindern aus Kiriat Gat besucht wird. Es ist es wichtig, unfairen Akteuren von Ein Bustan und anderen „Oasen der Hoffnung“ deutlich entgegen zu treten. Um konkret gewordener Fairness zwischen den Völkern eine echte Chance zu geben.

http://www.fr-online.de/politik/nahost-konflikt-beschimpfungen-im-internet,1472596,11417832.html

http://www.ein-bustan.org/?lat=en-uk

http://imdialog.org/projekte/projekte08/projekte2008k.pdf

03.01.2012 16:08
Klopft an Türen und pocht auf Rechte!
Das ist das diesjährige Motto der Sternsingeraktion. Und so wird das Eintreten für Fairness und Gerechtigkeit ganz praktisch. 500.000 Mädchen und Jungen, die in den Gewändern der Heiligen Drei Könige um den 6.1.2012 von Haus zu Haus ziehen, um Geld zu sammeln und Fairness-Bewusstsein für die Situation der Kinder in der Welt zu fördern.

Sie machen dabei deutlich, dass die Rechte von Kindern überall auf der Welt geachtet und unterstützt werden müssen. Die Mädchen und Jungen setzen sich dafür ein, dass Erwachsene und Politiker ihre Rechte und die der Gleichaltrigen in aller Welt schützen. Denn Armut und Gewalt sind massive Verletzungen der Kinderrechte, Gesundheitsversorgung und Bildung müssen selbstverständlich sein. Doch gerade in Nicaragua, dem Beispielland der Aktion Dreikönigssingen, werden die Kinderrechte von vielen mit Füßen getreten. Missbrauch, Misshandlung und häusliche Gewalt gegen Kinder sind dort an der Tagesordnung. Die Sternsinger unterstützen in Nicaragua unter anderem Projekte, in denen Kinder sich für ihre Rechte einsetzen. Sie werden „stark“ und selbstbewusst gemacht, um sich vor Übergriffen schützen zu können.

„Millionen Kinder leiden an Hunger, können nicht lesen und schreiben, sind durch Krieg und Gewalt verstümmelt. Ihre Rechte werden jeden Tag millionenfach verletzt. Mit ihrem Einsatz und der Hilfe der vielen Spenderinnen und Spender verhelfen die Sternsinger Kindern weltweit zu ihrem Recht und zu ein bisschen mehr Gerechtigkeit auf der Welt“, so Pfarrer Simon Rapp, Bundespräses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Dr. Klaus Krämer, Präsident des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“ macht deutlich, worauf die Sternsinger bei ihrer Aktion insbesondere aufmerksam machen wollen: „Kein Kind ist wie das andere, aber alle haben dasselbe Recht auf körperliche Unversehrtheit. Kinderrechte sind Menschenrechte. Sie zu verletzen, ist kein Kavaliersdelikt.“

Bei der zurückliegenden 53. Aktion Dreikönigssingen sammelten die Sternsinger zum Jahresbeginn 2011 rund 41,8 Millionen Euro. Gruppen in 11.622 Pfarrgemeinden, Schulen und Kindergärten hatten sich beteiligt. Mehr als 2.100 Projekte in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa können die Sternsinger jährlich unterstützen. Und diese Projekte tragen nachhaltig zum Abbau ungerechter Strukturen in den Ländern der Einen Welt bei. Bildungsprojekte haben dabei einen besonderen Stellenwert. Primarschulen, Alphabetisierungsprogramme oder die Anschaffung von Schulmaterial sind wichtige Fördermaßnahmen. Eine abgeschlossene Schulbildung und eine qualifizierte Berufsausbildung sind für die Mädchen und Jungen oft die einzige Chance, den Teufelskreis von Armut, Arbeitslosigkeit und Kriminalität zu durchbrechen. Bildung wird damit zum Schlüssel der Entwicklung in den Ländern der so genannten Dritten Welt.

Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen die Kinderrechte beschrieben, in insgesamt 54 Artikeln. Sie gelten für zwei Milliarden Jungen und Mädchen auf der ganzen Welt. Sie umfassen alle Personen unter 18 Jahren als Kinder definiert und es wird bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel sowie zwei Zusatzprotokolle zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen den Verkauf und die sexuelle Ausbeutung von Kindern. In vielen Punkten ähneln diese Artikel den Grundrechtskatalogen westlicher Prägung. So werden darin etwa Meinungs-, Religions- und Informationsfreiheit thematisiert.

Den Kinderrechten liegen vier zentrale Grundprinzipien zugrunde, die der „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“ in Genf als „Allgemeine Prinzipien“ (general principles) definiert hat. Diese allgemeinen Prinzipien finden sich in den Artikeln 2, 3, 6 und 12. Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Alle Rechte gelten ausnahmslos für alle Kinder. Der Staat ist verpflichtet Kinder und Jugendliche vor jeder Form der Diskriminierung zu schützen. Die Aufhebung von Antidiskriminierung steht besonders im Vordergrund, da bereits in der Präambel explizit die Gleichbehandlung aller Menschen von Geburt an hervorgehoben wird.
Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Das Generalprinzip der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen das Wohlergehen des Kindes vordringlich zu berücksichtigen ist. Entwicklung (Artikel 6): Das Grundprinzip sichert das Recht jedes Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung.
Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12): Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden.

Darüber hinaus finden sich in dem „Gebäude der Kinderrechte“ zahlreiche weitere Rechte von Kindern, die sich in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterscheiden lassen.
Schutzrechte (Protection): Rechte auf Schutz der Identität, der Privatsphäre, Schutz vor Trennung von den Eltern gegen den Willen des Kindes (insofern dies nicht dem Schutz des kindlichen Wohlbefindens entgegensteht), Schutz vor Schädigung durch Medien, vor Gewaltanwendung, Misshandlung oder Vernachlässigung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung, vor Suchtstoffen, vor sexuellem Missbrauch, vor Entführung, Schutz von Kinderflüchtigen und Minderheiten, Schutz bei bewaffneten Konflikten, Schutz in Strafverfahren und Verbot von Todesstrafe und lebenslanger Freiheitsstrafe.
Förderrechte (Provision): Recht auf Leben und Entwicklung, auf Familienzusammenführung, auf Versammlungsfreiheit, Recht auf beide Eltern, auf Förderung bei Behinderung, auf Gesundheitsvorsorge, auf angemessenen Lebensstandard, auf Bildung, auf kulturelle Entfaltung, auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Entfaltung, auf Integration geschädigter Kinder, Zugang zu Medien
Beteiligungsrechte (Participation): Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Informationsbeschaffung und –weitergabe sowie Recht auf Nutzung kindgerechter Medien.

Kinder gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Menschheitsfamilie. Auf sie Rücksicht zu nehmen, ist die Nagelprobe, wie fair es in einer Gesellschaft zugeht. Oder wie unfair.

Fakten zum Verstoß gegen Kinderrechte
http://www.sternsinger.org/themen/kinderrechte/fakten-zu-den-kinderrechten.html

Video zur den Kinderrechten:
http://www.sternsinger.org/sternsingen/aktion-2012/dks2012-materialien/dks2012-film.html

20.12.2011 22:28
Wir trauern um Prof. Dr. Dr. Horst-Eberhard Richter
Einer der bedeutendsten politisch engagierten Psychoanalytiker, Friedenskämpfer und Ethiker ist tot. Prof. Dr. Dr. Horst-Eberhard Richter war der Fairness-Stiftung freundschaftlich verbunden. Er identifizierte sich mit den Inhalten und Aktivitäten der Fairness-Stiftung. Zum 10jährigen Jubiläum 2010 war er trotz seines hohen Alters eigens nach Frankfurt gereist, um an der Verleihungsfeier Deutscher Fairness Preis und Fairness-Initiativpreis 2010 sowie am Internationalen Fairness-Forum teilzunehmen.
Prof. Richter war selbst Träger des Deutschen Fairness-Preises, den er 2001 erhielt. Die Laudatio hielt die weithin bekannte Dorothee Sölle, Friedenskämpferin wie er, Poetin und evangelische Theologin. Sie hatte gern die Laudatio für Horst-Eberhard Richter übernommen, der an diesem Tag den Deutschen Fairness Preis der Fairness-Stiftung bekam. Und sprachmächtig, sensibel, forsch und tiefsinnig wie immer fragte sie: „Brauchen wir nicht eine andere Sprache als die der Wissenschaft? Brauchen wir nicht andere Wünsche als die uns diktierten? Leben in seiner Fülle für alle - brauchen wir nicht, um das wünschen zu können, eine andere Kraft als die der rationalen Vernunft? Brauchen wir nicht das Glauben und das Hoffen, um irgendwann das Lieben zu lernen?“ Sie starb 2003.

Beide Friedenskämpfer sind bedeutende Gestalten der Zeitgeschichte, Vorbilder humanistischen Engagements und durch die Fairness-Stiftung verbunden.

Wir ehren Prof. Horst-Eberhard Richter durch ein bleibendes Gedenken, indem wir in seinem Sinne aktiv für Fairness eintreten, Unfairness entgegen treten sowie Bewusstsein und Kompetenz für Fairness erschließen. Horst-Eberhard Richter hat nicht nur durch seine zahlreichen Bücher, durch seinen Einsatz für die Psychiatriereform, durch den sozio-psychoanalytischen Blick auf die Familie, Gesellschaft und Wirtschaft neue soziale Bewegungen unterstützt und geistig unterfüttert, sondern auch durch ganz persönlichen Einsatz bei Demonstrationen und aktive Hilfe für benachteiligte Menschen ein Vorbild angegeben für alle, die humanistische Demokraten sein wollen und sein sollten. So war er „unbequem und engagiert“, durchdrungen von einer Leidenschaft dafür, dem Gewissen eine Chance zu geben und damit dem „Lernziel Solidarität“ voran zu helfen. Sein bedeutendstes kulturphilosophisches Werk dürfte „Der Gotteskomplex“ (1979) sein, dass unserer Gesellschaft die Analyse vor Augen hält und Perspektiven für die nächsten einhundert Jahre bietet, um der Menschheit den Weg aus der humanen Krise zu weisen, die hinter allen Krisen steckt.

Für seine Lösungsperspektiven griff der mehrfach international ausgezeichnete Wissenschaftler und Vordenker der Globalisierungskritiker auf zwei Quellen zurück: auf eine ganzheitliche sozial-psychoanalytische Tradition und auf eine christlich-ethische Tradition. Dabei setzt er sich besonders für ein sozial engagiertes gegen ein durch Macht korrumpiertes Christentum ein. Die Spiritualität von Franziskus und Clara ist für Richter eine wichtige Quelle zur Inspiration für ein neues menschliches Selbstverständnis, um Allmachtswahn durch Mitgefühl und Mitverantwortung zu überwinden. Vielfältige Gruppierungen und Projekte zeigen, dass damit begonnen worden ist, viele Menschen eine Disposition dafür haben und mehr praktischen Mut brauchen. Richters spornte an und rief dazu auf, sich öffentlicher einzumischen, sich deutlicher querzulegen und sich stärker noch miteinander zu verbünden, um den noch bevorstehenden Reifetest der Menschlichkeit zu bestehen.

Horst-Eberhard Richter starb am Montag, den 19.12.2011, mit 88 Jahren.

Wir sind dankbar, dass er unter uns und mit uns verbunden war. Er war ein Großer. Er ist es.

Norbert Copray

http://www.fairness-stiftung.de/Preisverleihung2001.htm

http://www.fairness-stiftung.de/pdf/BegruendungFuerPreisverleihung2001.pdf

http://www.fairness-stiftung.de/pdf/DankesredeHorstEberhardRichter2001.pdf

19.12.2011 12:32
Fortschritt für Fairness
Die EU stärkt den Anspruch auf ein faires Verfahren in Strafverfahren. Einer Straftat verdächtige Personen werden bald überall in der Europäischen Union schriftlich über ihre elementaren Rechte in Strafverfahren belehrt. Die Europäische Kommission hatte im Juli 2010 im Rahmen ihrer Bemühungen, das Recht auf ein faires Verfahren EU-weit durchzusetzen, einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Es handelt sich um den zweiten Vorschlag einer ganzen Serie von Maßnahmen zur Festlegung gemeinsamer EU-Standards in Strafverfahren, mit denen die Verfahrensrechte der Betroffenen und das Vertrauen der Justizbehörden untereinander unionsweit gestärkt werden sollen. Nach der Zustimmung des Parlaments geht der Text jetzt an den Rat, der in den kommenden Wochen abschließend darüber entscheidet, bevor die Regelung in Kraft treten kann.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte das Votum im Parlament: „Die heutige Abstimmung im Parlament setzt ein Zeichen für die Arbeit der Europäischen Kommission im Bereich des Strafrechts. Ich danke dem Parlament für seine Unterstützung und ganz besonders seiner Berichterstatterin Birgit Sippel. Die EU setzt sich vehement für eine Stärkung der Rechte des Einzelnen im Strafverfahren und für eine Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein.“

Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, angemessen über ihre wichtigsten Rechte im Strafverfahren informiert werden. Hierzu zählen das Recht auf einen Rechtsbeistand, das Recht, über den Tatvorwurf belehrt zu werden, das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, wenn der Betroffene die Verfahrenssprache nicht versteht, das Recht zu schweigen und das Recht, nach der Festnahme unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden.

Hervorzuheben sind folgende fünf Neuerungen:
1. Tatverdächtige werden nach ihrer Festnahme über ihre Rechte informiert.
2. Sie erhalten eine schriftliche Rechtsbelehrung.
3. Die Rechtsbelehrung wird so abgefasst, dass sie leicht zu verstehen ist und keine juristischen Fachausdrücke enthält.
4. Die Rechtsbelehrung wird in einer Sprache zur Verfügung gestellt, die der Tatverdächtige versteht.
5. Die Rechtsbelehrung enthält praktische Hinweise zu den Rechten der Tatverdächtigen.

Diese Neuerungen gelten auch bei Verwendung des Europäischen Haftbefehls: Danach muss eine solche Rechtsbelehrung jeder Person, die auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wird, unverzüglich ausgehändigt werden. Die Mitgliedstaaten haben von der Kommission ein Muster dieser Rechtsbelehrung in allen 23 Amtssprachen der EU erhalten.

Das Recht auf Belehrung in Strafverfahren gehört neben dem Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung zu einer Reihe von Maßnahmen, die ein faires Verfahren gewährleisten und das Vertrauen in den einheitlichen Rechtsraum der EU stärken sollen.

In der EU werden jährlich über 8 Millionen Strafverfahren eingeleitet. Die Aussichten, dass Bürger, denen eine Straftat zur Last gelegt wird und die von der Polizei festgenommen wurden, ordnungsgemäß über ihre Rechte informiert werden, sind derzeit von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. In einigen Mitgliedstaaten werden Verdächtige nur mündlich über ihre Verfahrensrechte informiert, in anderen erhalten sie eine schriftliche Belehrung, aber nur auf Nachfrage.

Gemäß Artikel 82 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann die EU zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen Maßnahmen erlassen, um die Rechte der EU-Bürger im Sinne der EU-Grundrechtecharta zu stärken.

Das Recht auf ein faires Verfahren und die Verteidigungsrechte sind in Artikel 47 und 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert.

Ein Fortschritt für die Fairness ist eu-weit erreicht.

http://ec.europa.eu/justice/criminal/criminal-rights/index_de.htm

05.12.2011 17:56
Geschwindelte Nachhaltigkeit
Die Deutsche Bank zählt neben der Commerzbank, UniCredit/HVB und den Landesbanken WestLB und LBBW zu den weltweit sechs Banken, die am stärksten Milliardensummen in die klimaschädliche Kohle investieren. Auch die Allianz ist mit dabei. Dies geht aus der Studie „Bankrolling Climate Change“ hervor.

Kern der Studie ist ein Ranking von 93 Banken, die weltweit mit den größten Beträgen an der Finanzierung von Kohleprojekten beteiligt sind. Mit einem Kohleportfolio von 16,5 Milliarden Euro führt die US-Bank JP Morgan Chase das Ranking an. Die Deutsche Bank folgt mit einem Engagement von 11,5 Milliarden Euro an weltweit sechster Stelle. Betrachtet man nur das Engagement im Kohlebergbau, steht die Deutsche Bank weltweit sogar an zweiter Stelle. Insgesamt fallen in dem Ranking 20 deutsche Banken als Klimasünder auf.

Heffa Schücking von urgewald, Hauptautorin der Studie, sagt dazu: „Wir haben die Kohlefinanzierung untersucht, weil Kohlekraftwerke die größte Quelle für CO2-Emissionen sind, Erschreckenderweise zeigt unsere Untersuchung, dass sich die Kohlefinanzierung seit Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls fast verdoppelt hat, obwohl die katastrophalen Folgen des Klimawandels immer offensichtlicher werden“.

Mehr als peinlich und gar nicht gemeinwohlorientiert: die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zahlreiche Kreditinstitute aus dem Sparkassen- und Genossenschaftssektor gehören mit dazu.
Dem Nachhaltigkeitsschwindel auf der Spur: „Wir haben ganz bewusst die Investitionstätigkeit der Banken seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Jahr 2005 untersucht: Seitdem kann es keinerlei Entschuldigung mehr geben, noch weiter in Kohle zu investieren. Unsere Zahlen belegen, dass die Nachhaltigkeitserklärungen deutscher Banken zum Thema Klima nur heiße Luft sind“, sagte Schücking. So bezeichnet sich die Deutsche Bank als „Klimabotschafter“, die Unicredit/HVB „bekräftigt ihr Engagement zur Erreichung der im Kyoto-Protokoll erreichten Ziele“, und die Commerzbank schreibt auf ihrer Webpage: „Klimawandel erfordert entschlossenes Handeln.“

Besonders absurd erscheint das Geschäftsgebaren der KfW. Die staatliche Bank, die aus Klimaschutzgründen beispielsweise Solaranlagen oder Wärmedämmungen fördert, ist mit insgesamt rund 540 Millionen Euro im Kohlesektor engagiert. Dabei heißt es auf der Webpage der KfW: „Dem Klimawandel nichts entgegenzusetzen und weiterzumachen wie bisher (...) würde fundamental gegen Menschheitsinteressen verstoßen. Nur grundlegendes, schnelles und gemeinsames Umsteuern kann die schlimmsten Folgen verhindern.“

Die KfW und andere staatliche Förderbanken verteidigen ihr Engagement im Kohlesektor häufig mit der Begründung, sie investierten in Kraftwerke mit besonders hohem Wirkungsgrad. Unterschlagen wird dabei jedoch, dass es sich häufig um gigantisch dimensionierte Kraftwerke handelt und dass selbst das modernste Kohlekraftwerk in seinem Lebenszyklus Hunderte Millionen Tonnen CO2 freisetzt. So wird allein das von der KfW unterstützte 4.800 MW Kohlekraftwerk Kusile in Südafrika, den CO2 Ausstoß des südafrikanischen Energiesektors um fast 13 Prozent steigern.

Mit der Studie liegt erstmals eine umfassende Untersuchung darüber vor, wie international führende Banken zum Klimaproblem beitragen. „Nun können sich die Banken nicht mehr hinter schönen Klimaworten verstecken, sondern ihre Kohle-Portfolios sind erstmals vergleichbar“, so Schücking. Die Studie wurde gemeinsam von der deutschen NGO urgewald, den beiden NGOs groundWork und Earthlife Africa aus Südafrika und dem internationalen NGO-Netzwerk BankTrack mit Sitz in Nijmegen veröffentlicht.

Mit der Studie wollen die Organisationen nun Druck auf die Banken ausüben. „Pläne für neue Kohlekraftwerke und Kohleminen treffen weltweit auf entschlossenen Widerstand. Dieser Widerstand richtet sich zunehmend auch gegen Banken. Wer also neue Kohlekraftwerke finanziert, holt sich den Protest vor die eigene Bankzentrale“, erläutert Mona Bricke von der Anti-Kohlekampagne der klima-allianz deutschland, einem Netzwerk von mehr als 110 deutschen Verbänden, Kirchen und NGOs. „Wenn Banken verantwortliche Klimaakteure werden wollen, müssen sie aufhören, Kohle zu finanzieren und ihr Portfolio hin zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz ändern“, so Bricke.

http://urgewald.org/sites/default/files/media/_pages/bankrollingcchintergrund.pdf

22.11.2011 18:00
Fairness-Events 2011 - Berichte und Fotos
Wer die Veranstaltungen verpasst hat oder wer sich noch mal erinnern möchte: Berichte und Fotos von der Verleihung des Deutschen Fairness Preises 2011 an Thomas Jorberg, Vorstandsprecher der GLS-Bank:
http://www.fairness-stiftung.de/Preisverleihung2011.htm

von der Verleihung des Fairness-Initiativpreises 2011 an LobbyControl:
http://www.fairness-stiftung.de/Fairness-Initiativpreis-2011.htm

und vom Internationalen Fairness-Forum 2011 über den Umgang mit Fehler, Irrtum und Versagen angesichts ständigen Optimierungsdrucks:
http://www.fairness-stiftung.de/FF2011.htm



14.11.2011 00:47
BP: Ein korrupter, krimineller, skrupelloser Akteur?

Der Ölkonzern BP (Marken Aral und Castrol) zieht über die Erde und beutet alles aus, was sich ausbeuten lässt. Boden, Wasser, Luft und - Gesellschaften. Er kennt keine Grenzen. Und wo welche sind, werden Betrug, Korruption, Lügen und Extremlobbyismus eingesetzt, um sie zu überwinden. Nicht nur moralfrei, sondern moralfeindlich wird hier gewirtschaftet, skrupellos.

Das sind Erkenntnisse, die sich im Anschluss einer aufwändigen und umfassenden Dokumentation aufdrängen. Die Dokumentation des Journalisten Greg Palast betrifft zwei Jahrzehnte Recherche bis in die Gegenwart, bis in die Zeit nach der Explosion der Öhlplattform "Deepwater Horizon" vor Mexiko. Alle Maßnahmen und Versprechen, solchem Treiben Einhalt zu gebieten, sind bereits wieder aufgehoben und der BP-Konzern geht vor, wie zuvor und wie es ihm beliebt.

Bereits ein Jahr nach der Explosion der Ölbohrplattform erklärte BP: "Das meiste Öl sei verschwunden. Die Gefahr sei gebannt. Doch die Realität sieht anders aus".
So der Greg Palast. Und die Umweltkatastrophe im Golf von Mexiko war und ist nicht die einzige ist, für die BP die Verantwortung trägt. BP sorgt permanent für Umwelt- und Sozialkatastropen weltweit, die auch politische Missstände zur Voraussetzung und zur Folge haben.

Doch sehen Sie selbst:
http://www.youtube.com/watch?v=tgtoIZi6Pjw

Ein krasser unfairer Weltakteur bei der Arbeit. In Deutschland ist das Unternehmen mit den Marken Aral, BP und Castrol vertreten.

Und er ist das größte Unternehmen, das in der Nordsee und Anrainerstaaten die Ölproduktion betreibt und weiter vorantreibt:
http://www.deutschebp.de/genericarticle.do?categoryId=2010149&contentId=7071813

Erdölsuche und Erdölförderung haben auch ein grundsätzliches Problem: "Im Dezember 2009 wurde der Öffentlichkeit bekannt, dass bei der Erdöl- und Erdgasförderung jährlich Millionen Tonnen radioaktiv verseuchter Rückstände anfallen, für dessen Entsorgung größtenteils der Nachweis fehlt.[10] Im Rahmen der Förderung an die Erdoberfläche gepumpte Schlämme und Abwässer enthalten NORM-Stoffe (Naturally occurring radioactive material), u. a. das hochgiftige und extrem langlebige Radium 226 sowie Polonium 210. Die spezifische Aktivität der Abfälle beträgt zwischen 0,1 und 15.000 Becquerel (Bq) pro Gramm. In Deutschland, wo etwa 1000 bis 2000 Tonnen Trockenmasse im Jahr anfallen, ist das Material laut der Strahlenschutzverordnung von 2001 bereits ab einem Bq pro Gramm überwachungsbedürftig und müsste gesondert entsorgt werden. Die Umsetzung dieser Verordnung wurde der Eigenverantwortung der Industrie überlassen, wodurch die Abfälle letztlich über Jahrzehnte hinweg sorglos und unsachgemäß beseitigt wurden. Es sind Fälle dokumentiert, in welchen Abfälle mit durchschnittlich 40 Bq/g ohne jede Kennzeichnung auf einem Betriebsgelände gelagert wurden und auch nicht für den Transport besonders gekennzeichnet werden sollten.[11]

In Ländern mit größeren geförderten Mengen von Öl oder Gas entstehen deutlich mehr Abfälle als in Deutschland, jedoch existiert in keinem Land eine unabhängige, kontinuierliche und lückenlose Erfassung und Überwachung der kontaminierten Rückstände aus der Öl- und Gasproduktion. Die Industrie geht mit dem Material unterschiedlich um: In Kasachstan sind weite Landstriche durch diese Abfälle verseucht, in Großbritannien werden die radioaktiven Rückstände in die Nordsee geleitet.[10][11] In den Vereinigten Staaten gibt es in fast allen Bundesstaaten aufgrund der radioaktiven Altlasten aus der Erdölförderung zunehmend Probleme. In Martha, einer Gemeinde in Kentucky, hat das Unternehmen Ashland Inc. tausende kontaminierte Förderrohre an Farmer, Kindergärten und Schulen verkauft, ohne diese über die Kontamination zu informieren. Es wurden bis zu 1100 Mikroröntgen pro Stunde gemessen, so dass die Grundschule und einige Wohnhäuser nach Entdeckung der Strahlung sofort geräumt werden mussten.[12]"

http://de.wikipedia.org/wiki/Erd%C3%B6l#Radioaktiver_Abfall


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