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Blog nach Kategorie: Organisationen

11.09.2008 19:34
Wie Macht sich fertig macht
Prominente ruinieren ihren Erfolg häufig selbst. Das ist auf der politischen Bühne und im Blick auf Top-Manager nicht selten zu sehen. Wie Prof.Dr. Wolfgang Scholl vom Berliner Humboldt-Universitätsinstut für Psychologie erläutert, kommen solche Persönlichkeiten mit Wissen, Können und Geschick sowie dem Willen zur Macht in höhere Positionen. Dort, so Scholl, "tendieren sie dann zunehmend zur Machtausübung anstelle von Einflussnahme, lernen zu wenig, machen Fehler, versuchen, die Fehler zu korrigieren durch noch größere Fehler und treiben sich so in den Ruin" - möglicherweise mit der ganzen Firma.

Machtausübung blockiert oft die Lernfähigkeit und verstärkt nur die geschmeidige Anpassung. Die Machtmittel werden immer skrupeloser und Warnzeichen werden übersehen oder unterschätzt.

Ein partizipativer Führungsstil, der mit Einflussnahme an Stelle von Machtmitteln arbeitet, vermeidet in der Regel negative Folgen bei den von Macht Betroffenen, steigert die Lernfähigkeit und Begeisterung aller Beteiligten. Einflussnahme ist allerdings nicht Machtverzicht, sondern ein Soft Skill für einen partizipatorischen Machtgebrauch. Die Kunst der sanften Einwirkung, so der Forscher auf Grund seiner Studien, will allerdings gelernt wird und wird niemand in die Wiege gelegt.

Wirtschaftspsychologie 3/2007
http://www.fairness-stiftung.de/pdf/Einladung2008.pdf

11.04.2008 18:41
Bringt das Fairness-Abkommen Fortschritt?
Ein Fairness-Abkommen soll für rund 220.000 Zeitarbeitnehmer in mehreren Bundesländern die Arbeitsbedingungen schrittweise verbessern. Das vereinbarten Spitzenvertreter der Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche und der Gewerkschaft IG Metall. Es schaffe die Grundlage für faire Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung. Die Vereinbarung gilt für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen. Vertreter der Arbeitgeberverbände sind weniger optimistisch, begrüßen aber grundsätzlich die Vereinbarung. Es handelt es sich allerdings nicht um einen Tarifvertrag, sondern um eine freiwillige Vereinbarung.

Die Vereinbarung sieht vor, dass sich beide Seiten für die Einhaltung der Tarifverträge in der Branche einsetzen. Damit ist vor allem auch der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gemeint. Zudem sichern die Arbeitgeberverbände ihre Bereitschaft zu, sich für dreiseitige Vereinbarungen zwischen ihren Zeitarbeitsfirmen, deren Kunden und der Gewerkschaft stark zu machen. Die IG Metall wiederum erkennt mit der Vereinbarung ausdrücklich den «eigenständigen Charakter und Wert der Zeitarbeitsbranche» an. Gemeinsames Ziel sei ferner die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, was auf einen Branchenmindestlohn hinaus laufen dürfte.

Die IG Metall hatte ein starkes Druckmittel in der Hand, um die Zeitarbeitsfirmen zu einem Fairness-Abkommen zu bewegen. Denn der Einsatz von Zeitarbeitsfirmen ist durch den Betriebsrat zustimmungspflichtig. Und die Gewerkschaftsvertreter kündigten an, nur den Zeitarbeitsfirmen als Partner der Unternehmen zuzustimmen, die sich an die Inhalte des Fairness-Abkommens halten.
Die Zeitarbeitsfirmen wollten auf jeden Fall ihr Image verbessern und vermeiden, dass sie durch die Betriebsräte nicht in Unternehmen zugelassen werden. Außerdem können sie mit dem Fairness-Abkommen unliebsame Wettbewerber aus dem Markt drängen.

Ob das fair ist: zu einem Abkommen genötigt werden und mit einem Abkommen Wettbewerbsvorteile sichern? Immerhin: wenn anders der Fairness nicht zum Fortschritt zu verhelfen ist, dann erst mal auf diese Weise. Vielleicht gelingt es auch mal mit Einsicht und werthaltiger Orientierung. Die Gewerkschaft hat ein Stück sozialen Ausgleichs in den Betrieben zurück erobert. Was beweist: auf lange Sicht kommen Unternehmen und Gewerkschaften nur kooperativ, aber weniger konfrontativ weiter. Da kann man sich das teure Hick-Hack gleich sparen und mit fairem Vorgehen Zeit, Geld und Ansehen sparen.

10.04.2007 10:40
UNO: Konvention für Menschen mit Behinderungen
Über 90 Staaten haben bisher die Konvention der UN über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Auf diese Weise wird die völkerrechtliche Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen mit allen anderen Menschen in einer Bevölkerung festgeschrieben. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern. Mit bereits 20 Ratifizierungen ist die Konvention in Kraft getreten. Das ist nun der nächste Schritt zur vollen weltweiten Gültigkeit.

Die USA akzeptieren die Konvention nicht und werden daher nicht unterschreiben. Russland überlegt noch.

In der Konvention wird der gemeinsame Schulbesuch und die gemeinsame Ausbildung von Menschen mit und ohne Behinderung festgeschrieben und gefordert. Barrierefrei sollen Verkehrwege und -mittel, Gebäude, Dienstleistungen und Waren zugänglich werden und sein. So lässt sich feststellen, ob der Unterschrift auch Taten folgen.

Mit der Annahme der Konvention wird es auch die Möglichkeit für Betroffene geben, sich über Diskrimierung zu beschweren oder zum Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind, um den Menschenrechten gemäß behandelt zu werden.

http://www.unric.org/German_Section/Pressemitteilungen/UNRIC%10180.html

26.03.2007 15:34
Unglaublich, aber wahr: unbestechliche Ärzte
Ärzte, die unbestechlich sein und bleiben wollen, haben sich zu einer eigenen Organisation zusammengeschlossen. Denn Pharmahersteller finanzieren praktisch alle relevanten ärztliche Weiterbildungskongresse. Sie sorgen für die „richtigen“ Themen.
Und auch vor Ort sponsoren Hersteller die regionale Fortbildung. Diese hier organisierten Ärzte ärgern sich, dass Rednerinnen und Redner ständig von neuen Medikamenten berichten – manchmal werden sie vom Sponsor ja auch gleich mit den richtigen Powerpoint-Folien bestückt.
20 Millionen Mal pro Jahr besuchen 15.000 Pharmareferentinnen und -referenten die Praxen und Krankenhäuser. Planung und Datenauswertung von Arzneimittelstudien liegen zu 90 % in der Hand von Herstellern, viele Medizinzeitschriften und selbst ärztliche Fachgesellschaften sind komplett von Anzeigenerlösen und Herstellersubventionen abhängig.
Patientinnen und Patienten üben in Einzelfällen erheblichen Druck aus, bestimmte Medikamente verschrieben zu bekommen. Dahinter stehen unkritische Berichterstattungen etwa im Internet oder Selbsthilfeorganisationen, die von Pharmaherstellern „unterstützt“ werden.

All dem wollen sich die Ärzte von Mezis widersetzen. Ich meine: Hochachtung vor diesem mutigen Schritt! Hoffentlich kann man bald die Mezis-Ärzte auf deren Website nachschlagen und diese bevorzugt aufsuchen.

http://www.mezis.de

02.03.2007 18:05
GEZ von der traurigen Gestalt
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist nicht gerade als zimperlich, sondern als Gebührenrambo bekannt. Nun fiel die Anstalt auf, weil sie unfair mit Sozialhilfeempfängern, die heute Hartz-IV-Empfänger heißen, umgeht. Da die Betroffenen erst sehr spät nach behördlicher Bestätigung ihres Status und ihrer staatlichen Zuwendung bei der GEZ einen Antrag auf Befreiung stellen können, stellt die GEZ schon einmal für die antragsfreie Zeit eine Gebühr in Rechnung. Aber nicht für einen Monat, sondern für ein Vierteljahr, denn Monatseinzug gibt's bei der GEZ erst gar nicht.

Da Hartz-IV-Gelder nur für 6 Monate bewilligt werden, müssen Empfänger ggf. mehrmals im Jahr einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen.

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=1085901&


Ergo: Das Vorgehen der GEZ ist unfair und demütigend.

05.02.2007 12:34
DGB handelt arbeitsrechtlich inkorrekt
Peinlich für den DGB: Er hatte einer Gewerkschaftssekretärin gekündigt und sich dabei nicht an die arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Bestimmungen gehalten für die er ansonsten eintritt. Gekündigt wurde Esther Ditschereit, die Mutter zweier unterhaltspflichtiger Kinder ist.

Das Arbeitsgericht Berlin stellte zur Kündigung fest: Die betriebsbedingte Kündigung ist sozial nicht gerechtfertigt und - der Betriebsrat wurde nicht angehört! Und das ausgerechnet beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

Das Gericht hat seiner Urteilsbegründung eine lange Mängelliste hinzugefügt: es fehle der Nachweis, dass der DGB die Mitarbeiterin nicht mehr beschäftigen könne. Die Gründe für die Kündigung seien nicht ausreichend dargelegt. Erforderliche und konkrete Angaben fehlten. Der DGB hat gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht eingereicht. Es kann noch peinlicher werden.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/07.12.2006/2948620.asp

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