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Mobbing - verstärkter Rechtsschutz gegen ein Massenphänomen in der Arbeitswelt

In Deutschland gibt es nach Schätzungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes 1,5 Millionen Mobbing-Opfer am Arbeitsplatz. Trotz dieser hohen Anzahl an Mobbing-Betroffenen blieben Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit dem Problemfeld „Mobbing“ stehen, in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit lange Zeit unbeantwortet. Das Landesarbeitsgericht Thüringen hatte sich nunmehr in den Jahren 2000/2001 zweifach mit der rechtlichen Problematik des Mobbings zu befassen. Die fünfte Kammer des Landesarbeitsgerichts hat die Gelegenheit genutzt, eine Klärung der wesentlichen Rechtsprobleme in diesem Themenbereich herbeizuführen. Insbesondere schuf es eine präzisere Definition des Begriffs „Mobbing“ und zeigte konkrete Lösungswege für den schwierigen Bereich der Beweisführung auf. Die vom Landesarbeitsgericht Thüringen getroffenen Grundsatzentscheidungen (Urteil v.10.04.2001, Az.: 5 SA 403/ 2000; Urteil v. 15.02.2000, Az.: 5 Sa 102/ 2000) führen zu einer wesentlichen Stärkung des Rechtsschutzes der Arbeitnehmer vor Mobbing. Aufgrund der aufgestellten Leitsätze können die Arbeitsgerichte künftig vermehrt ihre Entscheidungen auf das Vorliegen eines als Mobbing zu kennzeichnenden Verhaltens stützen. Bisher erfolgte dies angesichts der Schwierigkeiten bei der rechtlichen Erfassung nur in Einzelfällen. Zu Recht wird daher das Urteil vom 10.04.2001 des LAG Thüringen als Meilenstein arbeitgerichtlicher Rechtsprechung und vom Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler als wegweisend beurteilt.

Rechtsanwalt Hans-Karl Gammerschlag analysiert und kommentiert die aktuelle Situation von "Mobbing am Arbeitsplatz" aus juristischer und praktischer Sicht.

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