Erscheinungsform unfairer Attacken

Mobbing

Mobbing bezeichnet eine regelmäßige destruktive Kommunikation mit dem Ziel, den Adressaten
zu beschädigen und zu vertreiben. Hintergrund ist meist ein unbewusster oder absichtlich verdrängter Konflikt, der auf diese Weise ausagiert wird. Diese Form der negativen Konfliktbewältigung wird durch eine grundsätzlich unfaire Organisationskultur begünstigt, in der es zum Standard gehört, Konflikte unter den Teppich zu kehren, mit dem Ellbogen für die persönliche Karriere oder die Durchsetzung von Zielen zu sorgen, mit Seilschaften und Intrigen zu führen und die Organisation dadurch zu steuern.

Das Wort kommt von Mob, engl. Pöbel, wurde in to mob = anpöbeln übertragen. Das Wort Mobbing wurde erstmals vom Ethnologen Konrad Lorenz (Anfang der 70ger Jahre) für Angriffe verwendet, die Gruppen von Tieren gegen ein einzelnes Tier praktizierten, um es zu verscheuchen. Von dort gelangte es durch Peter-Paul Heinemann (1972) in die Beschreibung aggressiven Verhaltens von Kindern auf Schulhöfen, durch die einzelne Kinder bisweilen in den Suizid getrieben wurden.

Heinz Leymann, der als Begründer der modernen Mobbingforschung gilt, hat das Wort aufgenommen, um (zuletzt 1995) systematische Vorgänge in der Arbeitswelt zu beschreiben, die auf das Schikanieren von Mitarbeitern hinausliefen, um diese fertig zu machen und aus der Organisation zu verdrängen.

Es wird geschätzt, dass pro Jahr mehr als 1,5 Millionen Menschen von Mobbing betroffen sind, was zu einem volkswirtschaftlichen Schaden zwischen 80 und 120 Milliarden Mark führt. Häufig wird das Wort Mobbing undifferenziert für alle Formen unfairer Attacken verwendet, was die Analyse und Diskussion erschwert (vgl. "Schikane" im Abschnitt über Instrumente unfairer Attacken).

Als 2010 der Kommissionspräsident der Afrikanischen Union, Jean Ping, dem Internationalen Staatsgerichtshof in Den Haag vorwarf, den afrikanischen Kontinent zu „mobben“, war das deutsche Wort „Mobbing“ auch im internationalen Sprachgebrauch angekommen. Zwar versuchte Ping damit afrikanische Präsidenten, die sich mit Vorwürfen wegen Menschenrechtsvergehen konfrontiert sahen, zu schützen. Doch das Wort „Mobbing“ ist nun global gebräuchlich.

Inzwischen hat sich auch der Begriff Cyber-Mobbing eingebürgert, wenn beim Mobbing das Internet eine zentrale Rolle spielt. Allerdings ist vieles, das mit Cyber-Mobbing gemeint wird, dem später erläuterten öffentlichen Bloßstellen (Shaming) oder einer Diffamierungskampagne (Defaming) zuzuordnen. Die Wortergänzung Cyber wird auch gesetzt, wenn etwa bei Stalking oder Bullying das Internet die benutzte Waffe ist. So kommt es zum Begriff Cyber-Bullying. Die sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet wird auch als Cyber-Grooming bezeichnet. In der Folge davon kann es zu Straftaten an Minderjährigen wie etwa zu kinderpornographischen Aufnahmen oder zu sexuellem Missbrauch kommen. Das Internet hat die Reichweite und Perfidie von Mobbing verändert, vor allem wegen der Anonymität. Die Wirkung ist dadurch oftmals noch gravierender.

Als Variante des Cyber-Mobbing wird das Sexting verstanden. Unter Sexting ist die private Verbreitung erotischen Bildmaterials vom eigenen Körper über Mobiltelefone, insbesondere Smartphones, zu verstehen. Das aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum stammende Verbundwort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen. Sexting erfolgt bei  Teenagern und jungen Erwachsenen durch Fototausch. Häufig wird zur Verbreitung Snapchat benutzt, eine Instant-Messaging-Anwendung für Smartphones und Tablets. Die mit ihr verschickten Fotos sollen nur eine bestimmte Anzahl an Sekunden sichtbar sein und sich dann selbst zerstören. Es ist jedoch mit relativ einfachen Mitteln möglich, versendete Dateien innerhalb der Ordnerstruktur des genutzten Gerätes zu finden und wiederherzustellen.

In Deutschland kann Sexting bei Minderjährigen einen Verstoß gegen §184b oder §184c StGB begründen. Während laut ersterem sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren ausnahmslos verboten sind, lässt §184c im Fall sexueller Darstellungen Jugendlicher zwischen 14 und 17 eine Straffreiheit zu für den Fall, dass das fragliche jugendpornografische Material „im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen“ hergestellt wurde. Da jedoch insbesondere der §184c erst seit November 2008 Rechtsgültigkeit hat, bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzuwarten, wie die deutsche Rechtsprechung diese neue Norm auf die Problematik des „Sexting“ anwenden wird. Verharmlost wird Sexting bisweilen als „High-Tech-Flirt“ ansehen.

Bereits ein Drittel deutscher Teenager haben Nacktfotos auf ihrem Handy. Doch nicht nur die Mädchen auf den Fotos, sondern auch wer derartige Dateien besitzt, kann große Probleme bekommen.

Neuerdings ist auch von Straining die Rede. Straining ist eine Spielart von Mobbing. Allerdings kann Straining bereits dann vorliegen, wenn nur eine einzige feindselige Handlung begangen wurde, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Straining liegt vor bei erzwungenem Stress am Arbeitsplatz, wenn das Opfer zumindest einer Maßnahme unterzogen wird, die eine negative Auswirkung auf seine Arbeitsbedingungen hat und über einen längeren Zeitraum andauert. Dabei ist das Opfer in ständiger Unterlegenheit gegenüber dem Täter (Strainer). Straining wird vorsätzlich gegen eine oder mehrere Personen ausgeübt.

Durch Straining wird das Opfer einem deutlich größeren Stress-Niveau ausgesetzt als durch diese Arbeit in der Regel verursacht wird. Der Stress-Pegel liegt dabei deutlich höher als der von Kollegen mit gleicher Qualifikation, gleicher Tätigkeit oder vergleichbarer Beschäftigung. Diese feindselige Handlung muß eine dauerhafte und konstante Folge der Arbeitsbedingungen nach sich ziehen. Das Opfer von Straining leidet deshalb unter mindestens einer feindlichen Handlung, die nicht abgeschlossen ist, sondern deren negative Auswirkungen langfristig und konstant das Arbeitsleben des Opfers beeinträchtigen. Was als Straining anzusehen ist, ist oft subjektiv und noch schwieriger als das üblicherweise Mobbing genannte Verhalten zu identifizieren.

Seit 2003 ist auch von Flashmobs und Flashmobbern die Rede. Hier geht es darum, mittels Internet, SMS oder Twitter schnell initiierte Aktionen, bei der eine beachtliche Menge Menschen in unterschiedlicher Form – künstlerisch, ironisch oder offensiv – plötzlich auftaucht, Intentionen zum Ausdruck bringt und wieder plötzlich verschwindet. Sofern die Aktion nicht sinnfrei und nur der Aktion wegen stattfindet, spricht man auch von Smart Mobs; eine neue Variante von Aktionen neuer sozialer Bewegungen. Auch die Gewerkschaft ver.di setzte Flashmobs ein, um Geschäfte im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen zu besetzen und zu blockieren. Das Bundesarbeitsgericht hielt solche Flashmobs für legitime Mittel der Auseinandersetzung, wogegen der Handelsverband Deutschland im Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegte.

Übergriffe sind Handlungen und Verletzungen, mit denen sich jemand unerlaubt in einen persönlichen Bereich einmischt, in eine Privatsphäre eindringt und/oder die Intimsphäre verletzt. Grenzen werden nicht eingehalten und überschritten. Das geschieht oft unbemerkt, ohne Absicht und unbewusst. Betroffene sind meist in einer schwächeren oder abhängigen Position und dadurch nicht in der Lage, sich gegen den Übergriff zu wehren. (Kinder, Arbeitgeber:Innen, Kolleg:Innen, Lehrpersonen, Ärzte, etc.).

Ein sexueller Übergriff ist eine Form der Nötigung und startet oft mit sexueller Belästigung. Es handelt sich um sexuelle Handlungen oder Kommunikationen, die vom Betroffenen unerwünscht oder/und unerlaubt sind. Annäherungsversuche, sexualisierte Bemerkungen, anzügliche Blicke, Exhibitionismus, Vorführung oder Herstellung pornographischer Bilder oder Filme und anderes. Das dient oft dem Einstieg in sexualisierte Gewalt, die zum sexuellen Machtmissbrauch führt. Sexuelle Belästigung ist eine der häufigsten Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen.

Unter einem sexuellen Missbrauch ist demnach kein "verkehrter" oder "uneigentlicher" Gebrauch als Ausnutzung, sondern eine grundsätzlich verfehlte und/oder falsche Handlungs- und Gestaltungsweise menschlicher Sexualität zu begreifen. Es ist eine Handlung mit sexuellem Charakter, zu der jemand gezwungen bzw. gegen seinen Willen gebracht wird. Das kann sein, dass jemand den Missbrauch erduldet, über sich ergehen lassen muss, gezwungen wird die Handlung bei jemand anderem auszuführen oder dabei zu sein, also zu beobachten. Zwang bedeutet in diesem Zusammenhang nicht ausschließlich körperliche Gewalt; er kann auch durch Ausnützen einer Vormachtstellung oder Notlage zustande kommen.